Wirtschaftliche Schadensschwelle
Nicht immer ist das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen an Kulturpflanzen auch mit bedeutenden Ertrags-, Qualitäts- und Einkommensverlusten verbunden. Eine chemische Bekämpfung sollte erst dann durchgeführt werden, wenn der zu erwartende Schaden höher als die Kosten für eine Behandlung liegt (Prinzip der wirtschaftlichen Schadensschwelle). Die wirtschaftliche Schadensschwelle gibt die Befallsstärke an, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte gerade noch geduldet werden kann.
Für Schädlinge im Weinbau gelten folgende wirtschaftliche Schadensschwellen:
Schaderreger | Schadensschwelle | Termin |
---|---|---|
Spinnmilben | 20 Wintereier pro Knoten | Austrieb |
5-10 Milben pro Rebblatt | nach dem Austrieb | |
1-2 Milben oder Sommereier pro Blatt | Abschlussspritzung | |
Traubenwickler | 15-30 Larven pro 100 Gescheine | Heuwurm-Generation |
3-5 Larven pro 100 Trauben | Sauerwurm-Generation | |
Springwurmwickler | 5 Larven pro Rebstock | Frühjahr |
Grüne Rebzikade | 2-5 Larven pro Rebblatt | Sommer |