Wirtschaftliche Schadensschwelle

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Nicht immer ist das Auftreten von Krankheiten und Schädlingen an Kulturpflanzen auch mit bedeutenden Ertrags-, Qualitäts- und Einkommensverlusten verbunden. Eine chemische Bekämpfung sollte erst dann durchgeführt werden, wenn der zu erwartende Schaden höher als die Kosten für eine Behandlung liegt (Prinzip der wirtschaftlichen Schadensschwelle). Die wirtschaftliche Schadensschwelle gibt die Befallsstärke an, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte gerade noch geduldet werden kann.

Für Schädlinge im Weinbau gelten folgende wirtschaftliche Schadensschwellen:

Schaderreger Schadensschwelle Termin
Spinnmilben 20 Wintereier pro Knoten Austrieb
5-10 Milben pro Rebblatt nach dem Austrieb
1-2 Milben oder Sommereier pro Blatt Abschlussspritzung
Traubenwickler 15-30 Larven pro 100 Gescheine Heuwurm-Generation
3-5 Larven pro 100 Trauben Sauerwurm-Generation
Springwurmwickler 5 Larven pro Rebstock Frühjahr
Grüne Rebzikade 2-5 Larven pro Rebblatt Sommer