Vitipendium:Löschregeln

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Löschregeln

Das Löschen eines Artikels ist ein Bestandteil der Qualitätskontrolle von Vitipendium. Neue Artikel werde von der Vitipendium-Gemeinschaft auf der Seite Spezial:Neue Seiten begutachtet. Entspricht der Artikel nicht den qualitativen Ansprüchen von Vitipendium, werden nach Möglichkeit Verbesserungsvorschläge gemacht. In der Regel lassen sich Artikel inhaltlich verbessern. Nur wenn der Artikel in keinster Weise Gartenbau-relevant ist, ist ein Löschantrag zu vermerken und es wird über den Löschantrag diskutiert.

Neben eindeutigen Fällen für eine Schnelllöschung gibt es vor allem drei Gründe, warum Artikel mit einem Löschantrag versehen werden:

  1. Der Gegenstand des Artikels ist nicht Gartenbau-relevant genug oder die Relevanz für den Gartenbau wird nicht dargestellt.
  2. Der Artikel erfüllt nicht die qualitativen Anforderungen (siehe dazu: Vitipendium:Artikel und Wie schreibe ich gute Artikel).
  3. Der Artikel stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

Gelöschte Artikel sind nicht mehr sichtbar, können jedoch in begründeten Fällen durch Administratoren wiederhergestellt werden.

Grundsätze

Eine Löschung sollte immer das letzte Mittel sein. Wenn Sie jedoch auf einen Artikel stoßen, der Ihrer Meinung nach nicht in Vitipendium gehört, können Autoren einen begründeten Antrag stellen, den Artikel zu löschen. Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:

Neuen Artikeln Zeit zum Wachsen geben
Geben Sie einem neuen Artikel ein wenig Zeit für seine Entfaltung (Ausnahme schnelllöschfähige Artikel). Überprüfen Sie durch einen Blick in die Versionsgeschichte, ob an diesem Artikel noch gearbeit wird oder ob er direkt nach der Erstellung verwaist ist. Bedenken Sie, dass nicht jeder Neuling die Vorschaufunktion nutzt und vor allen Dingen kennt.
Löschungen sind demotivierend
Wenn ein Autor erst seit kurzer Zeit aktiv in Vitipendium mitarbeitet kennt er vielleicht noch nicht alle Regeln. In diesem Fall ist ein Gespräch mit dem Autor sinnvoller als ihn durch eine Löschung seines ersten Artikels gleich zu demotivieren. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, dem Autor mitzuteilen, was an dem Artikel falsch bzw. problematisch ist. Entweder der Artikel lässt sich verbessern und Sie vermeiden die Löschung oder Sie erreichen zumindest ein Einvernehmen über eine Löschung. Ein Hinweis auf das Mentorenprogramm kann in solchen Fällen hilfreich sein. Jeder neue Autor sollte die Tour für Autoren gelesen haben.
Verbessern statt Löschen
Überlegen Sie sich bitte, wie Sie einen Artikel verbessern können, so dass er den Kriterien eines aussagekräftigen, validen Artikels entspricht. Alternativ könnten Sie Autoren, die in dem gleichen Fachbereich arbeiten auf den Artikel aufmerksam machen und fragen, ob Sie einen Verbesserungsvorschlag haben. Schließlich ist es noch möglich, den Artikel auf einer der Wartungsseiten einzutragen oder ihn mit einem Bewertungsbaustein zu versehen. Alternativ können Sie auch überprüfen, ob es nicht sinnvoller ist, eine alte Version des Artikels wiederherzustellen, die frei von strittigen Inhalten ist.
Einbindung in den Kontext beachten
Bevor Sie einen Artikel mit einem Löschantrag versehen, beachten Sie bitte die Einbindung des Artikels in Vitipendium. Dazu gehören neben den Diskussionsseiten und der Versionsgeschichte der Punkt Links auf diese Seite und die zugehörigen Kategorien. Vielleicht entdecken Sie dadurch doch noch Gründe, warum dieser Artikel eine Berechtigung in Vitipendium hat.


Löschantrag

Sie sind der Meinung, dass eine Seite komplett gelöscht werden sollte und möchten diese der Gemeinschaft zur Löschung vorschlagen:

Überprüfung von bestehenden Löschanträgen
Überprüfen Sie zuerst, ob es für die Seite oder die Kategorie bereits einen Löschantrag gegeben hat. Vorherige Löschdiskussionen können durch Vermerke in der Versionsgeschichte, unter dem Menüpunkt "Links auf diese Seite" (nach verlinkten Löschdiskussionen sehen) oder auf der Diskussionsseite gefunden werden.
Löschantrag einbauen
Setzen Sie ganz oben auf der Seite die Vorlage {{Löschantrag}} wie folgt:
{{subst:Löschantrag|''Ihre Begründung'' -- ~~~~}}
Bitte ändern oder löschen Sie in dem Seitentext nichts.
Begründung des Löschantrages
Begründe Sie Ihren Antrag genau und nachvollziehbar und vermeiden Sie für außenstehende unverständliche Begriffe bzw. verlinken Sie diese. Bleiben Sie dabei immer sachlich und vermeiden Sie Bemerkungen, die den Seitenautor beleidigen oder das Thema herabwürdigen. Auch bei Löschanträgen gilt es, persönliche Angriffe zu vermeiden.
Löschantrag in Zusammenfassung eintragen
Geben Sie in der Zusammenfassung der Bearbeitung das Wort „Löschantrag“ an. Dadurch wird das Stellen des Löschantrags in der Versionsgeschichte sichtbar. Damit vermeiden Sie, dass Löschanträge kurz hintereinander mehrfach gestellt werden.
Eintrag auf der Seite Löschkandidaten
Listen Sie die Seite unter den Vitipendium:Löschkandidaten und wiederholen Sie dort noch einmal die Begründung (Copy & Paste).
Was ist von der Löschung noch betroffen?
Bedenken Sie, dass löschwürdige Kategorien indirekt zur Folge haben, dass eventuelle Unterkategorien mitbetroffen sind. Ist einmal eine Oberkategorie gelöscht, wird der Unterbau indirekt im Nachlauf mitgelöscht.


Löschdiskussion

In Löschdiskussionen ist es wichtig sachlich und höflich zu bleiben. Vermeiden Sie insbesondere abfällige Äußerungen oder Spekulationen und Unterstellungen über die Motive der anderen Diskussionsteilnehmer.

Wer diskutiert?
Jeder Benutzer kann sich an der Löschdiskussion beteiligen und Argumente für oder gegen die Löschung einbringen. Wenn Sie eine Löschdiskussion eingeleitet oder sich daran beteiligt haben, sollten Sie den weiteren Verlauf beobachten um auf Nachfragen zu reagieren und Missverständnisse zu klären.
Diskussionsdauer?
Für die Diskussion über den Löschantrag sind sieben Tage angedacht. Ob dieser Zeitraum in Zukunft verlängert werden muss, wird sich vorraussichtlich bei einer höheren Frequentierung von Vitipendium zeigen.
Argumente mit Gewicht?
In einer Löschdiskussion geht es nicht um die Anzahl der Stimmen, die für bzw. gegen eine Löschung sind - kurzum: Es ist keine Abstimmung nach Auszählung. Was zählt ist die Nachvollziehbarkeit und Güte der vorgebrachten Argumente sowie die bestehenden Richtlinien von Vitipendium.
Wer löscht die Artikel?
Frühestens nach sieben Tagen entscheidet ein Administrator auf Basis der vorgebrachten Argumente ob die Seite gelöscht wird. Jeder Löschvorgang wird automatisch in die Logbücher eingetragen.
Löschung vor Ende des Diskussionszeitraumes?
Wenn Schnelllöschgründe vorliegen kann ein Artikel auch schon vor Ablauf der siebentägigen Diskussion gelöscht werden. Dann gehört er allerdings nicht auf die Liste der Löschanträge sondern wird mit der Vorlage:Löschen eingebunden.


Nicht akzeptierte Löschbegründungen

Folgende Kriterien sollten in Löschdiskussion nicht als Begründung verwendet und von Administratoren nicht gewertet werden:

Allgemeine Themen
Die Löschkandidaten sind nicht der richtige Ort, um allgemeine Fragen von Vitipendium zu klären. Solche Fragen können durch Meinungsbilder oder Themendiskussionen geklärt werden, aber nicht durch eine Löschdiskussion.
Pauschale Löschbegründungen
Bis auf die unter Was Vitipendium nicht ist aufgeführten Inhalte sollen pauschale Löschbegründungen wie „Wollen wir für jedes XY einen Artikel“ oder „Artikel über XYs gehören nicht in Vitipendium“ unterbleiben. Einen Artikel z. B. über eine Schule nur deshalb auf die Löschkandidatenliste zu setzen, weil Sie der Ansicht sind, dass in Vitipendium nicht zu jeder Schule einen Artikel geschrieben werden sollte, ist unbegründet: Der Löschantrag muss darauf eingehen, weshalb der Artikel zu dieser Schule zu löschen ist.
Trivialität
Ein Artikel ist nicht trivial, nur weil er einen Gegenstand oder eine alltägliche Handlung beschreibt. Das Argument der Trivialität ist in der Löschdiskussion zulässig, dennoch sollte dabei bedacht werden, dass für fachspezifische Artikel eine triviale Erläuterung ("für jedermann zugänglich") bestimmter Gegenstände hilfreich sein kann.
Der Artikelinhalt kann sich noch ändern
Die Stärke eines Wikis und somit auch von Vitipendium ist, dass Inhalte schnell angepasst werden können, deshalb sind auch Artikel über aktuelle und zukünftige Ereignisse erwünscht, selbst wenn die Fakten sich kurzfristig ändern können. Bedingung ist aber, dass die Artikel Hintergrundinformationen enthalten. Reine Nachrichtenticker-Meldungen und bloße Terminankündigungen sind Löschkandidaten.
Die Information steht schon woanders
Die Tatsache, dass etwas außerhalb von Vitipendium bereits online verfügbar ist oder in einem Buch steht, ist kein zulässiger Löschgrund. Vitipendium bildet etabliertes Wissen ab und fasst es prägnant zusammen. Daher ist es sogar eine Anforderung an Artikel, mit externen Quellen belegt zu sein, die dem Gesagten inhaltlich entsprechen. Nur weil man die in einem Artikel enthaltene Information auch auf Webseite X oder gar per Google-doch-selbst findet, gehört kein Artikel gelöscht. Auf Artikel, die von ihrer Struktur her nicht in eine Enzyklopädie passen, können Sie allerdings Löschanträge stellen.
Formatierungen
Vitipendium beruht darauf, dass jeder, auch der technische Laie, sein Wissen beisteuern kann. Von Neulingen eingestellte Artikel entsprechen oft nicht den in Vitipendium üblichen Standards: Sie sind nicht formatiert, enthalten keine Links oder sind Waisenkinder. Das darf jedoch niemals ein Grund sein, einen Artikel zu löschen. Stattdessen sollten Sie den Artikel bearbeiten und dem Autor so anhand seines Artikels vorführen, wie die Wiki-Syntax funktioniert.
Doppelte Seiten
Zwei Seiten zum selben Thema gehören nicht auf die Löschkandidatenliste. Sie sollten vereinigt und unter dem einen Stichwort eine Weiterleitung auf das andere angelegt werden. Wenn Sie sich das fachlich nicht zutrauen oder aus Zeitmangel nicht selbst tun können, tragen sie dies auf der Seite Vitipendium:Redundanz ein.
Benennung von Seiten
Spezifische Bedenken wegen eines Artikeltitels sollten auf der Diskussionsseite der betreffenden Seite erörtert werden. Für allgemeinere Problematiken, ist Vitipendium:Namenskonventionen die richtige Anlaufstelle.

Beachten Sie, dass Sie, je nachdem, wann Sie sich einen Löschkandidaten anschauen, eine alte Version gemeint sein kann. Der Löschantrag könnte inzwischen hinfällig sein. Auf jeden Fall verdient der Antragsteller unabhängig von der Situation keine dummen, unbedachten Kommentare.


Mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen (URV)?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass in einem Artikel eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung statt gefunden hat, und sich aber nicht ganz sicher sind, ob Sie mit dieser Annahme richtig liegen, können Sie zur Überprüfung Ihres Verdachtes ein Werkzeug der Wikipedia verwenden. Und zwar gibt es die URV-Suchmaschine. Wenn Sie eine Urheberrechstverletzung gefunden haben, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Eventuell eine Textspende?
Prüfen Sie zunächst, ob es sich um eine Textspende handelt. Hinweise darauf finden sich meist in der Zusammenfassung in der Versionsgeschichte oder auf der Diskussionsseite der Seite.
URV-Suchmaschine
Um Ihren Verdacht zu untermauern, benutzen Sie bitte die Urheberrechtsverletzung Suchmaschine der Wikipedia.
Verdacht deutlich machen
Wenn Sie keine Hinweise auf eine Textspende finden, fügen Sie bitte die Vorlage:URV ein. Damit wird der Artikel automatisch in der Kategorie:URV Verletzung geführt.
Urheberrechtskonforme Version wiederherstellen
Prüfen Sie, ob auf der Seite eine urheberrechtskonforme Version existiert und stellen sie diese ggf. wieder her. In diesem Fall ist das Einfügen der Vorlage:URV nicht notwendig. Vermerken Sie in der Zusammenfassung, warum Sie die alte Version wieder hergestellt haben und erstellen Sie einen Eintrag unter Vitipendium:Versionslöschungen, damit die Version mit der Urheberrechstverletzung aus der Versionsgeschichte gelöscht werden kann.
Keine urheberrechtskonforme Version
Falls Sie keine erhaltenswerten Texte in der Versionsgeschichte finden, überschreiben Sie den Text mit dem {{URV}}-Textbaustein und geben die Website bzw. Publikation an, von der der Text kopiert wurde:{{URV | Herkunft: -- ~~~~}}
Eintrag in Vitipendium:Löschkandidaten
Tragen Sie die Seite anschließend bitte in der Liste Vitipendium:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen ein.
Urheberrecht einzelner Passagen ungeklärt?
Seitenbestandteil, die aufgrund der Formatierung oder anderer Auffälligkeiten eine Urheberrechtsverletzung vermuten lassen, ohne dass eine Quelle ausfindig zu machen ist, sollten mit dem Baustein {{Urheberrecht ungeklärt}} versehen werden. Sie werden damit automatisch in der Kategorie:URV ungeklärt geführt. Tragen Sie diese Artikel bitte nicht auf der Seite Vitipendium:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen ein, sondern stellen Sie die Beobachtung auf der Diskussionsseite des Artikels zur Diskussion und machen Sie eine Vermerk auf der Seite Vitipendium:Versionslöschungen.


Artikel wiederherstellen

Wenn Sie eine Löschung für ungerechtfertigt halten, sprechen Sie am besten den Admin, der die Löschung durchgeführt hat, auf seiner Diskussionsseite an, und bitte ihn um eine Erläuterung. Wer die Löschung durchgeführt hat, erfahren Sie aus dem Logbuch. Sind Sie danach immer noch der gleichen Ansicht, können Sie die Löschung auf der Seite Vitipendium:Löschprüfung melden. Ein Admin wird den Fall dann überprüfen.


Dateien

Dateien können aus verschiedenen Gründen mit einem Schnelllöschantrag versehen werden. In den häufigsten Fällen beruht dies auf der Tatsache, dass bei den Dateien das Urheberrecht verletzt wurde, d.h. es wurden keine Angaben zum Urheber gemacht (siehe auch: Kategorie:Infomangel Bilder).

Sollte eine Löschung aus anderen Gründen gewünscht sein (z. B. bei Fakeverdacht oder nicht eindeutigen Fällen mit qualitativen oder sachlichen Mängeln), so ist ein regulärer Löschantrag zu stellen.


Hinweise für Administratoren

Nur Administratoren sind berechtigt, Seiten zu löschen.

Sind Sie objektiv?
Auch wenn ein Admin an einer Löschdiskussion beteiligt ist, kann er auf Grund seiner Kompetenzen eine Löschung durchführen. Wünschenwert wäre allerdings, dass derjenige Admin, der die Löschung durchführt, stets ein an der Diskussion unbeteiligter Admin ist.
Siebentage Frist für Diskussion einhalten
Die Artikel, die mit einem Löschantrag versehen sind, sollten mindestens eine Woche auf der Löschkandidatenseite gelistet sein. Dies gibt auch Benutzern die Chance zur Stellungnahme, die die Löschkandidatenseiten nicht jeden Tag lesen. (Dies gilt nicht für die Kandidaten zur Schnelllöschung).
Entspricht der Inhalt noch dem Löschantrag?
Admins, die eine Löschung vollziehen, sollten zunächst in der Versionsgeschichte nachsehen, ob der Artikel kürzlich durch komplett anderen Inhalt ersetzt wurde. Es wäre fatal, wenn ein guter Artikel nur deswegen gelöscht wird, weil die letzte Version (z. B. wegen Vandalismus) löschwürdig ist.
Diskussions- und Unterseiten
Vergessen Sie nicht, die Diskussionsseite, zugehörige Unterseiten und Redirects mitzulöschen.
Löschung von Kategorien und Vorlagen
Bei Löschungen von Kategorien mit vielen Elementen oder Vorlagen mit vielen Einbindungen muss zwischen Entscheidung und Umsetzung drei Tage gewartet werden.
Löschantrag bearbeitet
Um deutlich zu machen, dass der Löschantrag abgearbeitet wurde, wird ein (erledigt), (gelöscht), (bleibt) oder ein ähnlicher Hinweis in die Überschrift sowie die Signatur des Bearbeiters ans Ende der Löschdiskussion gesetzt. Besonders bei nicht eindeutigen Diskussionen hat sich eine knappe Begründung der Entscheidung als sinnvoll erwiesen.
Löschgrund bei Beileidigung und Unterstellung
Beim Löschen von Beleidigungen und Unterstellungen gegen irgendwelche Personen bitte im Feld „Löschgrund“ den Text „Alter Inhalt: Dingsbums ist ein Blödmann“ rausnehmen und durch einen neutralen Kommentar, wie „Beleidigung“ ersetzen. Das Lösch-Logbuch wird von den Suchmaschinen indiziert. Wenn der Artikeltext in den Löschgrund wandert, dann landet er im Löschlogbuch und bleibt damit sichtbar.
Einbindung im Kontext
Kontrollieren Sie bitte, wenn Sie die Seite abschließen, ob die Seite aus dem Kontext ausgelöst ist (mit „Links auf diese Seite“ (unter „Werkzeuge“)).