Vergilbungskrankheiten der Rebe

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Zu den Vergilbungskrankheiten der Rebe werden die Goldgelbe Vergilbung (Flavescence Dorée, (FD)), die Schwarzholzkrankheit (Bois noir, BN) und die Flavescence Dorée Typ-Pfalz (FD-Pfalz) gerechnet. Obwohl die Krankheiten von verschiedenen Phytoplasmen (zellwandlosen Bakterien) verursacht werden, sind die durch sie verursachten Symptome kaum voneinander zu unterscheiden und können daher nicht zur Erreger-Identifizierung herangezogen werden.

Im deutschen Weinbau kommen sowohl die Schwarzholzkrankheit als auch die FD-Pfalz vor. Symptome an befallenen Reben werden frühestens ab Mitte August sichtbar und zeigen sich durch Verfärbungen der Blattspreiten (rote Sorten färben sich frühzeitig rot, weiße Sorten vergilben) und einem je nach Rebsorte mehr oder weniger starken Blattrollen.

Symptome

Die Symptome beginnen an der Spitze der Triebe und lassen sich dadurch von der Blattrollkrankheit unterscheiden. Je nach dem jahreszeitlichen Auftreten vertrocknen die Gescheine oder die Trauben verwelken und die Beeren fallen ab. Verbleibende Beeren haben einen extrem bitteren Geschmack. Bei der Schwarzholzkrankheit reift das einjährige Holz unregelmäßig oder gar nicht aus. Mangelhaft ausgereifte Triebe kranker Rebstöcke färben sich im Winter schwarz. Das Holz für einen guten Neuaustrieb im folgenden Jahr ist durch die schlechte Holzreife reduziert, kranke Stöcke können gelegentlich absterben.[1]

Überträger

Die Rebphytoplasmen werden durch verschiedene Kleinzikaden übertragen, jedoch nicht durch die im Weinbau häufig auftretende Grüne Rebzikade (Empoasca vitis). Beide Krankheiten werden durch Kleinzikaden übertragen (Winden-Glasflügelzikade (Hyalesthes obsoletus) bei BN; Oncopsis alni bei FD-Pfalz), die beide auf der Rebe nicht lebensfähig sind. Die Rebe wird bei der Nahrungssuche nur versehentlich angestochen, dabei kann jedoch der Erreger übertragen werden. Die Rebe spielt aber als Infektionsquelle für die Zikaden keine Rolle. Aus diesem Grund ist eine Insektizid-Behandlung befallener Reben zur Bekämpfung der Überträger nicht sinnvoll. Das Schnittholz kranker Reben selbst stellt keine Infektionsquelle dar. Die Zikaden bevorzugen krautige Wirtspflanzen (H. obsoletus) bzw. leben an der Erle (O. alni).

Wirtschaftliche Bedeutung und Bekämpfung

Während die FD-Pfalz zurzeit keinerlei wirtschaftliche Bedeutung in Deutschland hat, nimmt die der Schwarzholzkrankheit seit ein paar Jahren in allen Weinbaugebieten stark zu. In infizierten Weinbergen kommen mittlerweile Infektionsraten bis zu 50 % vor. Molekularbiologische Untersuchungen kranker Reben und der Winden-Glasflügelzikade haben ergeben, dass die Infektion dabei in den meisten Fällen von der Großen Brennnessel Urtica dioica ausgeht, die sowohl Wirt der Zikade als auch des Erregers ist. Deshalb sollte in und um schwarzholzkranken Weinbergen eine gute Brennnesselbekämpfung durchgeführt werden, die auch eine Beseitigung der Wurzeln umfassen muss. Die Entwicklung der Winden-Glasflügelzikade findet ausschließlich unterirdisch an den Wurzeln ihrer Wirtspflanzen statt. Nur die ausgewachsenen Tiere sind während der Flugphase (Anfang Juni bis Ende August) oberirdisch anzutreffen. Während dieser Zeit sollte jedoch auf eine Bekämpfung der Brennnesseln verzichtet werden und die Bestände auf keinen Fall abgemäht oder abgemulcht werden. Findet die Zikade während ihrer Flugphase keine geeigneten Wirts- und Nahrungspflanzen, fliegt sie verstärkt die Reben an und der Infektionsdruck auf die angrenzenden Weinberge vergrößert sich. Da der Lebensraum von H. obsoletus in erster Linie Wegränder und Böschungen und nicht direkt die Weinberge sind, die Tiere außerdem die meiste Zeit des Jahres eine unterirdische Lebensweise haben, ist eine Insektizid-Behandlung befallener Reben zur Bekämpfung der Überträger nicht sinnvoll.
An kranken Reben sollten befallene Triebe beim Auftreten der Symptome sofort bis in die gesunden Teile zurück geschnitten werden, um eine weitere Ausbreitung der Bakterien in der Rebe zu verhindern. Da von mit der Schwarzholzkrankheit infizierten Reben keine Gefahr für benachbarte Stöcke ausgeht, brauchen die kranken Stöcke nicht entfernt zu werden. Das Schnittholz kranker Reben selbst stellt keine Infektionsquelle dar, es kann im Weinberg belassen werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. B. Altmayer, J. Eichhorn, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2013): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin, 8. überarbeitete Auflage, Neustadt an der Weinstraße

Literatur

  • Karl Bauer, Ferdinand Regner, Barbara Schildberger (2013): Weinbau. 9. Auflage. avBuch im Cadmos Verlag, Wien. ISBN 978-3-7040-2284-4