Steillagen

Aus Vitipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche

Von Steillagen spricht man allgemein erst ab einer Hangneigung von über 30 %. Diese Hängigkeit liegt im Grenzbereich der Bewirtschaftung im Direktzug. Eine Mindesthangneigung von 30 % ermöglicht es in Deutschland meist, die Fläche in öffentliche Förderprogramme zum Erhalt des Steillagenweinbaus einzubeziehen und ist eine Voraussetzung zur ausnahmsweisen Genehmigung der Bewässerung von Ertra gsweinbergen. Von der Energieaufnahme sind südlich geneigte Steillagen als optimal zu bezeichnen. Außer den Erschwernissen bei der Bewirtschaftbarkeit besteht oft noch das Problem von Feinerdeabtrag durch Erosion durch Wasser, das durch Bodenbedeckung (Pflanzendecke, Mulchmaterial) abzumildern ist. Die starke Lichteinstrahlung kann in niederschlagsarmen Jahren Wassermangel bei den Reben verursachen.

Einzelnachweise

Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.