Rebholzbeseitigung

Aus Vitipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche
Unvollständig1.jpg Dieser Artikel ist in manchen Teilen unvollständig.
Er wird somit als verbesserungswürdig eingestuft. Bitte helfen Sie mit, ihn zu verbessern und zu vervollständigen.

Das beim Rebschnitt anfallende Schnittholz, überwiegend ein- und zweijähriges Holz, kann nicht unverarbeitet in der Anlage verbleiben, da es maschinelle Folgearbeiten sowie das Begehen der Anlage behindern würde. Aus diesem Grund ist die Rebholzbeseitigung unbedingt notwendig. Das aufwendigste Verfahren ist das Entfernen aus der Anlage mit anschließender Verbrennung. Es wird lediglich noch in Steillagen bei Bewirtschaftung im Seilzug oder in für Maschinen unzugänglichen Terrassenlagen praktiziert. In Direktzuganlagen ist es üblich, das Rebholz mit Rebholzzerkleinerungsgeräten (Spezialgeräte, Mulcher, Fräse) zu zerkleinern und im Weinberg zu belassen. Vorteilhaft sind geringer Arbeitsaufwand (ca. 2 - 5 Akh/ha) und Nutzung des Holzes als Humus- und Nährstoffquelle. Das Ausheben des geschnittenen Rebholzes erfolgt von Hand häufig durch Aushilfskräfte, damit nur der Anschnitt durch Facharbeiter durchzuführen ist. Das ausgehobene Holz von je zwei benachbarten Rebzeilen wird in die dazwischenliegende Fahrgasse abgelegt. So bleiben die restlichen Gassen zum Begehen für das Biegen frei.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.