Nematodenuntersuchung in Vermehrungsanlagen

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Rebflächen, die als Vermehrungsanlagen genutzt werden, müssen nach der Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV), § 7 Abs. 2 vom 21.01.86, zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2270) [1] auf virusübertragende Nematoden untersucht werden.

Viruserkrankungen

Viruserkrankungen zählen zu den Abbaukrankheiten und somit zu den gefährlichsten Erscheinungen an Kulturpflanzen überhaupt.

Virusinfektionen an Reben führen zu irreversiblen Schäden, die sich in Form verschiedener Krankheitssymptome äußern: Formveränderungen, Farbveränderungen und Befruchtungsstörungen. Ein Leistungszerfall bis hin zur Ertragslosigkeit und zum Verkümmern der Rebstöcke begrenzt die Rentabilität erkrankter Bestände sehr rasch.

In den deutschen Weinanbaugebieten ist die Reisigkrankheit die mit Abstand bedeutendste Viruserkrankung an Reben. Die Erreger sind Viren der Nepovirusgruppe (z. B. Fanleaf-Virus, Himbeerringflecken-Virus, Arabismosaik-Virus u. a.), die von bodenbewohnenden Fadenwürmern (Nematoden) übertragen werden.

Nematoden

Mundstachel von Xiphinema index

Nematoden stechen zur Nahrungsaufnahme mit Hilfe ihres Mundstachels (Abb.) Rebwurzeln an und können dabei durch Saugen an viruskranken Reben Viruspartikel aufnehmen. Beim nachfolgenden Anstich einer gesunden Rebe können Viren abgegeben werden und somit auch auf diese Pflanze übertragen werden. Infolge der Übertragung durch kann sich eine Viruserkrankung, ausgehend von einigen kranken Stöcken, im Rebbestand herdförmig ausbreiten.

Um auszuschließen, dass Rebenpflanzgut schon in Vermehrungsanlagen mit Viren infiziert wird, wurde in der Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV) vom 21.01.1986 die Untersuchung der Böden von Vermehrungsflächen (Edelreis- und Unterlagen-Schnittgärten, Rebschulflächen) auf virusübertragende Nematoden obligatorisch vorgeschrieben (Gesundheitsselektion im Weinbau).


Die einzuhaltenden Termine für diese Untersuchungen sind in der folgenden Tabelle im Überblick zusammengestellt:

Fläche: Zeitpunkt der Untersuchung:
Schnittgärten:
- auf vorher bestockter Fläche Sommer bis Herbst vor dem Roden
- in Flurbereinigungsgebieten im Juni des 1. Anerkennungsjahres
- nach Langzeitbrache im Juni des 1. Anerkennungsjahres
Rebschulflächen:
- mit landwirtschaftlicher Vornutzung zwischen Herbst und Frühjahr vor dem Einschulen
oder
Antrag auf Überprüfung der Vorkultur
- mit weinbaulicher Vornutzung Sommer bis Herbst vor dem Einschulen

Die Probenentnahme in Rheinland-Pfalz erfolgt durch Mitarbeiter des Fachbereiches Phytomedizin des DLR Rheinpfalz (Neustadt an der Weinstraße).

Einzelnachweise

Literatur

  • Kling, L. (2013): Nematodenuntersuchung in Vermehrungsanlagen. Abteilung Phytomedizin (Gruppe Weinbau), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.
  • Mohr, H. D. (2012): Farbatlas Krankheiten, Schädlinge und Nützlinge an der Weinrebe. 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, Eugen Ulmer KG Stuttgart-Hohenheim: 335 Seiten.