Nachpflanzung in Ertragsanlagen

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Das Nachpflanzen in Ertragsanlagen dient dem Schließen von Lücken, um homogene Bestände zu erzielen. War noch in den 80er Jahren, also vor der Einführung der Mengenregulierung bei entsprechend hohen Ertragszielen ein Weinberg nach gut 20 oder 25 Jahren abgängig, so liegen die Standzeiten heute deutlich darüber. Gründe für kürzere Standzeiten waren in der Vergangenheit jedoch auch zu enge Gassenbreiten, zu geringe Vorgewende oder eine nicht optimale Drahtanlage, welche eine Vollernterlese erschwerte oder nicht zuließ. Auch ein Sortenwechsel nicht mehr marktgängiger Rebsorten ist bzw. war häufig ein Grund, eine Rodung vorzuziehen. Gleiches galt für die damals häufigeren Flurbereinigungsverfahren. Bei kürzeren Standzeiten stellte sich selten die Frage der Rebstockerneuerung bei vorzeitigen Stockausfällen.
Durch Verwendung dauerhafter und weitgehend wartungsfreier Unterstützungsmaterialen und mechanisierungsfreundlichen Anlageformen kann und muss schon aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit die Umtriebszeit deutlich verlängert werden. So werden Ertragsrebflächen heute in der Regel über 30 Jahre alt. Betriebe, die Weine aus alten Reben speziell bewerben, erreichen oftmals 50 und mehr Jahre. Der natürliche Ertragsrückgang derartiger Anlagen wird hierbei als positives Attribut qualitätsfördernd herausgestellt. Auch die Frage des Sortenwechsels stellt sich heute eher seltener, da seit einigen Jahren eine Rückbesinnung auf traditionelle Sorten erfolgt und die eine oder andere weniger gefragte Rebsorte im Cuveé unterkommt oder ohne Sortenbezeichnung vermarktet wird. Neuzüchtungen spielen, von pilzfesten Sorten einmal abgesehen, in der Vermarktung kaum noch eine Rolle.
Vielfach ist es heute der Gesundheitsstand der Reben, der eine Neuanlage erforderlich macht. Insbesondere Ausfälle durch Esca führen in überalterten Weinbergen auf Dauer zu beachtlichen Ausfällen. Zwar können erkrankte Reben aus Bodentrieben neu aufgebaut werden, dies sollte aber umgehend geschehen, sobald erste Symptome auftreten. War der obere Stammabschnitt bereits abgestorben, so ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass aus der Veredlungsstelle sich noch ein vitaler Austrieb entwickelt.[1]

Gründe für das Nachpflanzen

Das Ausbessern von Lücken und Stockausfällen rückt in der Praxis zunehmend in den Fokus. Besonders in ertragsschwächeren Jahren wirken sich höhere Ausfälle negativ auf das Betriebsergebnis aus. Zwar kann in ertragsstarken Jahren ein etwaiger Minderertrag durch Stockausfälle akzeptabel sein, um Übermengen bei der Produktion von Basisweinen zu vermeiden. Folgen aber mehrere Jahre mit witterungsbedingten Schäden, so kehrt sich dies rasch ins Gegenteil um, da lediglich die Handarbeiten an den Lücken eingespart werden, die Maschinenarbeiten erfolgen, ob eine Rebe steht oder nicht. Wird auf eine homogene Einzelstockbelastung Wert gelegt, so verbietet es sich, die Lücken durch längeren Anschnitt der Nachbarreben zu kompensieren. Daher streben gerade Betriebe, die im oberen Qualitätssegment vermarkten, gleichmäßig entwickelte Rebbestände an. Zwar kann es durchaus praktikabel sein, eine Lücke durch eine längere Bogrebe oder einen Kordonarm mit Bogrebe dauerhaft zu schließen, da sowohl aus Sicht der Belichtung als auch vom Platzangebot her dieser Raum ausgefüllt werden kann. Bei einer zu hohen Stockbelastung dieser Reben sollte aber zur Vermeidung von Rückgangserscheinungen rechtzeitig regulierend eingegriffen werden. Gerade in den Jahren vor einer beabsichtigten Rodung ist diese Art des Lückenschlusses günstig. Fällt eine so über eine oder zwei Fehlstellen gezogene Rebe aus, klafft eine Riesenlücke im Bestand. Dies gilt besonders, wenn in Altanlagen bereits Zwischenzeilen gerodet wurden und so Gassenbreiten von über drei Meter vorliegen. Einleger oder Schleifreben sind aufgrund der Reblausverordung zur Lückenausbesserung unzulässig.
In Anlagen, die noch länger als 10 Jahre stehen sollen, ist ein Ausbessern der Lücken mit Pfropfreben die nachhaltigere Lösung. Wurden von Beginn an die entstandenen Lücken ausgebessert, so kann gegebenenfalls eine geplante Rodung noch um einige Jahre aufgeschoben werden, da kaum mit Mindererträgen zu rechnen ist. Bei einem schon lückenhaften Bestand wird man sich schwerer tun, den Umtrieb länger aufzuschieben. Gründe, den Umtriebsplan zu ändern und jüngere Anlagen zu roden, ältere hingegen noch einige Zeit stehen zu lassen, sind vielfältig. Dies kann starker Hagel oder Winterfrost sein. Auch betriebliche Flächenerweiterungen, wenn zur Rodung anstehenden Anlagen übernommen wurden oder festgesetzte Flurbereinigungsabschnitt können dazu führen, dass ursprünglich für den Umtrieb vorgesehene Flächen noch einige Jahre erhalten bleiben. Bei zu schmalen Gassen können bis zur Rodung Zwischenzeilen gerodet werden.

Ausstufen von Stockausfällen in Junganlagen

Stockausfälle bzw. nicht angewachsene Reben sind in Junganlagen häufig, falls die Anwuchsbedingungen schlecht waren. Häufig steht dies im Zusammenhang mit stauender Nässe, freiliegenden Wurzeln in Hohlräumen durch schlechte Rückverdichtung sowie fehlerhafter Pflanzung (Wurzeln in der Hitze vertrocknet). Seltener sind die Schäden direkt auf das Pflanzgut zurückzuführen (Lagerschäden, mangelhaft verwachsene Veredlungsstelle). Der Anteil dieser Ausfallreben sollte nicht über zwei Prozent liegen. Im ersten oder spätestens im zweiten Standjahr sollte ein junger Weinberg lückenfrei sein. Es hat sich bewährt, dass etwa ein bis zwei Prozent der Reben getopft werden, um ausgefallene Reben in der ersten Vegetationsperiode ausgleichen zu können. Diese Ersatzreben werden einzeln mit Torf-Erde-Gemisch getopft. Der Topf sollte so bemessen sein, dass die Wurzeln ohne stärkeren Rückschnitt genügend Platz haben (Durchmesser 20 cm). Diese Reben werden an einer Stelle im Weinberg mit günstiger Bodenstruktur (rieselfähig, genügend feucht aber nicht nass) eingeschlagen, d. h. die Töpfe werden im Stockzwischenraum einer Zeile nebeneinander ebenerdig eingegraben. Die Erde des Grabens wird wie ein Damm seitlich aufgeschüttet, um die Austrocknung zu begrenzen. Bei trockenen Böden wird der Damm unmittelbar gut eingewässert. Die Reben haben in etwa die Pflanzhöhe, wie sie vorher in der Rebschule standen (kurze Reben etwa zur Hälfte freiliegend, Hochstammreben entsprechend höher). Der Vorteil des Einschlags im Weinberg ist, dass die Ersatzreben schon vor Ort im Weinberg sind und keine Sortenvertauschungen stattfinden. Eine Markierung (Markierungsband oder eingesteckte Pflanzstäbe) dient zum Schutz und zum schnellen Auffinden. Auf sehr steinigen oder flachgründigen Standorten können die Reben auch in gute Gartenerde eingeschlagen werden (z. B. in einem Beet im Hausgarten). Sie sind dann besser im Blick, erleiden keinen Trockenstress und entwickeln sich kräftiger. Allerdings müssen Reben unterschiedlicher Sorten/Unterlagen beschriftet werden und diese Reben müssen vor Pilzkrankheiten geschützt werden. Wird so verfahren, kann während des Sommers bei Bedarf nachgepflanzt werden und die Anlage ist bereits im ersten Jahr vollständig.

Ausfälle im ersten Jahrzehnt

Bis zum 10. Standjahr spielen krankheitsbedingte Stockausfälle in aller Regel keine allzu große Rolle. Meist sind einzelne Reben oder herdförmige Stellen betroffen. Bei herdweisem Absterben können Nährstoffmängel (Bodenübersäuerung, starker anhaltender Kalimangel, hartnäckige Chlorose), Winterfrostschäden in Senken oder spezielle Viruserkrankungen (Kernerkrankheit) die Ursache sein. Mitunter sind es langjährige Nässestellen (Wasseransammlungen, aufstauende undurchlässige Schichten), die die Wurzeln zum Absterben bringen, häufig in Verbindung mit Wurzelschimmel (Roesleria). Auch tierische Schaderreger wie die Wühlmäuse, Dickmaulrüssler, Maikäferlarven oder die Wurzelreblaus führen zu partiellen Ausfällen. Im Vergleich zu Esca sind eher junge Reben betroffen als ältere, bereits am Standort etablierte Reben. Junge Reben haben ein geringeres Wurzelsystem und eine dünne Wurzelstange. Dies führt zum rascheren Absterben bei Fraß- und Saugschäden an den Wurzeln. Kaninchen schädigen die Reben unmittelbar an der Oberfläche. Die Schäden sind zwar leicht auszumachen, da dies aber vornehmlich am Stamm und der Veredlungsstelle in der vegetationsfreien Zeit geschieht und die Schäden in wenigen Tagen beträchtlich sein können, werden sie meist zu spät erkannt. Ist die Veredlungsstelle noch intakt, so ist es gerade bei jungen Reben sinnvoller, einen Neuaustrieb abzuwarten, als die Reben vorschnell zu ersetzen. Erfolgt dieser kräftig, so sind die Reben in der Regel intakt. Dies gilt z. B. bei Winterfrösten und Kaninchenschäden aber auch bei der Schwarzholzkrankheit. Bevor abgestorbene Reben ersetzt werden, sollte die Schadursache ausfindig gemacht werden. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die neuen Reben ebenso eingehen oder kümmern. Dies gilt für Ursachen, die auf Nährstoffmängel zurückzuführen sind oder die Bodenstruktur betreffen (Chlorose, Verdichtungen, Nässe). Besonders Schäden im Wurzelbereich lassen sich in der Regel nur durch Aufgraben erkennen. An absterbenden Reben sollten zunächst kräftig gezogen werden, um zu überprüfen, ob sie noch fest im Boden sitzen. Wühlmäuse fressen häufig die Wurzelstange komplett durch, die Reben hängen dann am oberen Wurzelkranz, treiben meist noch schwächlich aus und kippen dann im Sommer um. Immer wieder kommen auch Schäden durch Bodenbearbeitungswerkzeuge vor. Besonders im Unterstockbereich führt eine verkehrte Einstellung oder zu dichtes Heranfahren zu Schäden. Scheibenpflüge im Unterstockbereich können die Wurzelstange durchtrennen. Auch Herbizide können bei Fehlanwendungen ungeschützte (Jung-)Reben zum Absterben bringen. Starke Trockenheit führt nur in Extremfällen zum völligen Absterben, hier zeigt sich die Rebe als recht tolerant. Der Wuchs kann jedoch bei konkurrierender Begrünung bald nachlassen. Dies gilt besonders für den Bereich unmittelbar um die Reben. Deshalb kann eine Bodenbearbeitung im Frühjahr wuchsfördernd sein.
Lässt der Wuchs durch Viruserkrankungen (Reisigkrankheit, Infektiöse Panaschüre) nach, so werden auch Nachpflanzreben darunter leiden. Ob ein Nachpflanzen in diesen Fällen überhaupt viel Sinn macht, darf bezweifelt werden.

Ausfälle in älteren Anlagen

Meist ab dem 20 Standjahr nehmen Stammerkrankungen aber deutlich zu. Hauptgrund sind Holzpilze im Stamm (Esca, Eutypa), die sich über Jahre schleichend im Altholz ausbreiten konnten und über große (Schnitt-)Wunden eingedrungen sind. Zu beachten ist, dass diese Infektionen oft Jahre vorher stattgefunden haben, die ersten äußerlichen Kennzeichen aber erst auftreten, wenn der Stamm innerlich schon merklich vermorscht ist. Mit zunehmendem Alter nimmt der Anteil erkrankter Reben in der Regel stetig zu. Schnittsystem, Erziehung, Witterung, Sporenbelastung, Ertragsstress, Reservestoffeinlagerung, Wüchsigkeit und die Rebsorte spielen neben dem Alter der Reben ebenso eine Rolle, wie sensibel die Reben reagieren. Die Esca-Erkrankung gewinnt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. Hier besteht nach wie vor Forschungsbedarf. Eine weinbauliche Gegenmaßnahme kann beispielsweise im Rebschnitt zu finden sein (Stichwort „sanfter Rebschnitt“). Auch die Stockhygiene (Entfernen und Verbrennen erkrankter und abgestorbener Stämme) sollte beherzigt werden. Entstandene Lücken lassen sich durch Nachpflanzungen schließen.

Nachpflanzungen in älteren Weinbergen

Hier stellt sich zum einen die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, auftretende Lücken zu schließen oder ob diese bis zur Rodung toleriert werden. Ist die geplante Standzeit unter 10 Jahren, lohnt sich eine Ausbesserung in der Regel betriebswirtschaftlich nicht. Der Ertrag der Reben würde die Kosten und den Arbeitsaufwand kaum rechtfertigen.
Bei Nachpflanzungen in älteren Anlagen stehen die Jungreben in starker Konkurrenz zu den Altreben und zur Begrünung. Auch die Pflanzung selbst gestaltet sich schwieriger, da die alte Wurzel beim Ausheben der Pflanzgrube hinderlich ist und der Drahtrahmen bei der Handpflanzung stört. Grundsätzlich ist es vorteilhaft, die abgestorbene Rebe mitsamt den Wurzeln zu entfernen. Dies kann z. B. mit einem hydraulischen Stickelzieher erfolgen. Das Pflanzloch lässt sich so leichter ausheben, die junge Rebe hat bessere Startbedingungen, wenn die Wurzeln ausreichend Platz haben. Wo die Altrebe bereits so vermorscht ist, dass sich die Wurzel nicht mehr ziehen lässt, sollte diese so gut es geht ausgegraben werden. Notfalls sollte das neue Pflanzloch in Flucht der Zeile etwas nach vorne oder hinten versetzt werden. Je nach Steingehalt, Bodengefüge und -feuchte können auch benzinangetriebene Handerdbohrer zum Ausheben der Gruben eingesetzt werden. Neuerdings werden speziell zu diesem Zweck hydraulisch angetriebene Erdbohrer angeboten, die frontal oder seitlich am Schlepper angebaut und ausgeschwenkt werden können. Eine Anschaffung lohnt sich bei überbetrieblichem Einsatz. Werden zunächst alle Löcher ausgehoben, sollte die Pflanzung bei trockener Witterung nicht lange aufgeschoben werden, damit die ausgeworfene Erde und die Pflanzlochwand nicht austrocknet. Bei der Spatenpflanzung kann in einem Arbeitsgang fertig gepflanzt werden. Bei der Erdbohrerpflanzung geschieht dies in der Regel im Nachgang. Die Grube sollte genügend groß und tief sein. Die Pfropfstelle sollte etwa 5 cm über der Bodenoberfläche liegen. Alternativen wie die Pflanzung mit der Wasserlanze oder dem Geißfuß sind für Nachpflanzungen weniger geeignet, da die Wurzeln meist stark zurück geschnitten werden müssen. Nur bei günstigen Voraussetzungen (sandiger, lockerer und bewuchsfreier Boden im Unterstockbereich) mag dies eine Alternative darstellen, da dann die Wurzeln länger belassen werden können und ein Bodenschluss gewährleistet ist.

Zeitpunkt und sorgfältige Durchführung

Um die Konkurrenzsituation zu mildern, ist eine frühe Nachpflanzung vor dem Rebenaustrieb (ab Ende März bis Mitte April) ratsam, sofern es sich nicht um frostgefährdete Lagen handelt. Da beim Nachpflanzen auf begrünten bzw. unbearbeiteten Boden gegangen oder gefahren werden kann, entstehen keine Strukturschäden wie auf einer rigolten durchnässten Pflanzfläche. Der gewachsene und gesetzte Boden lässt sich bei höherer Feuchte leichter mit dem Pflanzspaten oder Erdbohrer ausheben und verschmiert im feuchten Zustand weniger als auf einem intensiv bearbeiteten Standort. Je später die Nachpflanzung erfolgt, um so schwerer haben es die jungen Reben gegenüber den aufwachsenden Begrünungspflanzen und den etablierten Stöcken, da sich das Wasserangebot früher verknappt. Lediglich Spätfröste oder kühle Witterung im Frühjahr sprechen gegen eine frühe Nachpflanzung.
Um den Pflanzerfolg zu sichern, sollte die Nachpflanzung stets mit entsprechender Sorgfalt durchgeführt werden. Die Anwuchsraten sind in der Regel niedriger als in Junganlagen, da die Wuchsbedingungen durch Begrünung, Altrebenbestand und oft nicht optimaler Pflege ungleich schwerer sind. Bei Nachpflanzungen ist besonders auf steinigen und scholligen Böden die Zugabe feiner rieselfähiger und humoser Erde sinnvoll, um einen guten Wurzelschluss zu gewährleisten. Auch ein Gemisch aus Weinbergserde und vorrottetem Kompost, Pflanztorf etc. und kann zum Auffüllen der Pflanzlöcher verwendet werden. Wurden Bodenherbizide im Unterstockbereich eingesetzt, sollte die Erde zum Auffüllen aus der offenen Gasse verwendet werden. Bei Dauerbegrünung muss die Füllerde in einer Schubkarre, in einer am Schlepper angebauten Heckschaufel oder auf einem schmalen Anhänger mitgeführt werden. Die Gabe von Mineraldüngern kann zu Wurzelverbrennungen führen und sollte deshalb unbedingt unterlassen werden. Auch das oberflächliche Streuen um die Rebe hat im Pflanzjahr meist keinen Nutzen auf den Anwuchserfolg und das Längenwachstum. Wuchsbegrenzend ist hier in aller Regel Wassermangel und die Konkurrenzsituation zu den Altreben. Frische organische Düngestoffe (unverrotteter Mist, Hühnerdungpellets) sind ebenso wenig zu empfehlen, da sie zum Luftabschluss der Wurzeln führen und bei Nässe Fäulnisprozesse stattfinden. Auch Wurzelschollen der Begrünung sollten nicht ins Pflanzloch gegeben werden. Für einen guten Wurzelschluss sollte die zugegebene Erde beigetreten werden. Bei Trockenheit oder gröberem Boden sind Wassergaben (ein bis zwei Liter) in das halb angefüllte Pflanzloch zu empfehlen. Für weitere Wassergaben ist es vor allem am Hang sinnvoll, das Pflanzloch nicht ebenerdig anzufüllen, es sei denn, man gießt mit der Wasserlanze. Ein Pflanzstab wird unmittelbar an die Rebe gesteckt und oben am Draht befestigt. Bei kurzen Reben erfolgt in der Regel ein Schutz durch ein Pflanzrohr. Dies spart die erste Aufbindearbeit und schützt vor Hasen- und Kaninchenfraß, aber auch vor Herbiziden. Das Rebschutzrohr sollte einige Zentimeter fest in den Boden gesteckt werden. Eventuell dient ein zweiter Pflanzstab an der Rohrwand zur besseren Fixierung. Eine gut sichtbare Markierung (Markierungsbänder) lassen die Reben später leichter erkennen und sie fallen vor allem Schlepperarbeiten nicht so schnell zum Opfer. Um ein verfrühtes Antreiben der Reben zu vermeiden, was wiederum die Spätfrostschäden erhöhen kann, sollten geschlossene Schutzrohre erst nach dem Austrieb aufgesteckt werden. Bis dahin können sie am Biegedraht an Ort und Stelle eingehängt werden.

Hochstamm- oder Normalreben

Grundsätzlich sind beide Pflanzgutkategorien als Nachpflanzreben verwendbar. In Weinbergen mit häufigen Winterfrösten sind aber kurze Reben zu bevorzugen, da diese nach Stammschäden aus der Veredlungsstelle neu aufgebaut werden können. Die teureren Hochstammreben haben in den letzten Jahren bei Nachpflanzungen zugenommen, da weniger Pflegearbeiten wie Aufbinden, Ausgeizen und die Triebvereinzelung anfallen. Hier ist ein Wildschutz nur in Ausnahmefällen (Kaninchenschäden am Stamm) erforderlich, die Reben werden nicht durch Unkräuter überwuchert und der Pflanzenschutz erfolgt auf gleicher Höhe. Unmittelbar nach der Pflanzung sind Hochstammreben mehrfach elastisch am Pflanzstab zu fixieren. Hierzu eignen sich Gummibänder recht gut, die mehrere Jahre haltbar sind und nicht einwachsen. Besonders im Pflanzjahr reagieren Hochstammreben empfindlicher auf Trockenstress als Normalreben. Das Wasser muss höher transportiert werden. Da der Austrieb meist selbst in die Drähte einwächst, braucht weniger termingerecht aufgebunden werden. Auch das Ausbrechen und Ausgeizen erübrigt sich meist, da so Windbruchschäden vermieden werden und noch beim Rebschnitt überzählige Triebe entfernt werden können. Da Hochstammreben häufig nur auf Vorbestellung erzeugt werden, sind gewünschte Kombinationen oft nicht verfügbar. Muss auf eine andere Unterlage ausgewichen werden, so sollten immer eine genügende Kalktoleranz und ausreichende Wuchskraft sichergestellt sein. Gerade gut gewachsene Hochstammreben verleiten dazu, dass schon im zweiten Jahr eine kleine Bogrebe angeschnitten wird. Davon ist jedoch abzuraten, da diese Reben meist überlastet sind. Ein kurzer Strecker mit zwei bis fünf Augen ist hier hilfreicher. Nachpflanzreben benötigen meist ein Jahr länger für ihren Stockaufbau als vergleichbare Reben in Neuanlagen. Dies sollte beim Schnitt und Ausbrechen berücksichtigt werden, denn die Wasserkonkurrenz ist ungleich höher. Häufig können schon aus arbeitswirtschaftlichen Gründen die Pflegearbeiten nicht in der Intensität erfolgen, wie sie eigentlich für junge Reben notwendig sind. Der Boden um die Rebe sollte aber möglichst nicht verunkrauten. Bei lang anhaltender Trockenheit wird man notgedrungen auch gießen müssen, soll die aufwendige Pflanzung nicht in einem Misserfolg münden. Stockausfälle bei Hochstammreben sind schon aufgrund der höheren Pflanzgutkosten beklagenswerter.

Sinnvolle Vorgehensweise bei Nachpflanzungen

Es macht arbeitswirtschaftlich weniger Sinn, in jedem Jahr alle Ertragsweinberge auf Fehlstellen zu überprüfen und relativ wenige Einzelreben jährlich nachzubestellen und zu pflanzen. Besser ist es, alle zwei bis vier Jahre eine größere „Aktion“ durchzuführen, in dem etwa alle Riesling-Weinberge nachgepflanzt werden. Im Folgejahr kann man sich gegebenenfalls Weinbergen anderer Sorte widmen. So können diese Reben in beträchtlicher Stückzahl gezielt gepflegt werden, wozu auch eine Gießaktion im Sommer bei anhaltender Trockenheit gehören sollte, zudem sollte der Stockbereich unmittelbar um die Reben während der Wachstumsphase freigehalten werden. Wenn größere Neuanlagen anstehen und deshalb die Jungfeldpflege dort viel Zeit in Anspruch nimmt, sollte besser auf eine Nachpflanzung verzichtet werden. Jedoch kann es auch sinnvoll sein, die Rebenzahl bei einer Neupflanzung aufzurunden und die überzähligen Reben zum Nachpflanzen zu verwenden. Die Konkurrenzsituation zu Begrünungspflanzen wird entschärft, wenn im Jahr der Nachpflanzung ein Begrünungsumbruch stattfindet, etwa um die begrünten Gassen zu tauschen. Sonderfälle, die erhöhten Nachpflanzbedarf begründen, sind z. B. Winterfröste oder Stammschäden durch holzzerstörende Pilze.
Eine gute Kinderstube zahlt sich aus - dies gilt auch bei Nachpflanzreben. Es kommt auf eine sachgerechte Pflege und Erziehung der Reben in den ersten Jahren an, um eine lange und nachhaltige Nutzung als Ertragsanlage zu sichern. Eine zu frühe und zu starke Ertragsbelastung junger Reben, die in Konkurrenz mit alten Reben stehen, ist kontraproduktiv.
Gravierend wiegt eine Vernachlässigung in den ersten beiden Jahren: Dies bedeutet in aller Regel verspäteter Ertragsbeginn und schlimmstenfalls hoher Stockausfall der Jungreben. Damit wird eine lückenhafte Anlage allenfalls mit kränklichen Stöcken geschlossen, die das Geld und die Arbeit kaum wert sind. Die Pflegearbeiten dieser Reben nehmen nicht ab, sondern zu, wenn sie mehrfach wieder zurückgeschnitten und vor Wild oder Abdrift geschützt werden müssen, der Ertragseintritt tritt verzögert ein. Gerade bei Hochstammreben hat es sich bewährt, wenn schon im Pflanzjahr ein Dickenwachstum des Stammes eintritt. Dann kann auch in den Folgejahren mit einer guten Weiterentwicklung gerechnet werden und die Wurzeln wachsen entsprechend in die tieferen Bodenschichten.
Im zweiten Jahr sollten die Gescheine bei Nachpflanzreben komplett entfernt werden, um den vegetativen Wuchs zu fördern. Dazu sollten nicht mehr als zwei Triebe belassen werden. Im dritten Jahr kann ein erster Ertrag, entsprechend einer Junganlage im zweiten Jahr, toleriert werden.

Einzelnachweise

  1. Götz, G. (2014): Nachpflanzung in Ertragsanlagen: Lücken schließen und homogene Bestände anstreben. Abteilung Weinbau und Oenologie (Gruppe Weinbau), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.

Literatur

  • Götz, G. (2014): Nachpflanzung in Ertragsanlagen: Lücken schließen und homogene Bestände anstreben. Abteilung Weinbau und Oenologie (Gruppe Weinbau), Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.