Klonenzüchtung

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Die Klonenzüchtung wird auch als Erhaltungszüchtung bezeichnet.

Klon

Klone sind genetisch einheitliche Nachkommen eines Rebstockes, der vor der Vermehrung auf qualitative und quantitative Leistungseigenschaften sowie Wüchsigkeit, Gesundheit, Resistenz gegen Krankheiten und das Freisein von schädlichen Viren und Bakterien geprüft wurde. Das Verfahren wurde ab 1876 von Gustav Adolf Froelich (1847-1912) in Edenkoben mit der Rebsorte Grüner Silvaner entwickelt. 1925 gab es die erste Eintragung in das DLG-Hochzuchtregister als Vorgänger der Sortenliste des Bundessortenamtes (BSA).

Züchtung

Beim Aufbau eines Klones werden Einzelstöcke einer Rebsorte über mehrere Jahre auf positive Eigenschaften selektioniert und bewertet. Danach werden die interessanten Stöcke getrennt, vegetativ vermehrt und die Nachkommen über mehrere Stufen einer Leistungsprüfung unterzogen. Während der Leistungsprüfung wird auch der phytosanitäre Status des Ausgangsmaterials überprüft, die Stöcke müssen insbesondere frei von Viren des Reisigkomplexes und der Blattrollkrankheit sein. Nach der Prüfung werden die Klone bei der zuständigen nationalen Behörde (in Deutschland: Bundessortenamt) angemeldet, nach der Registrierung des Klons kann das Material vermarktet werden.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.