Herbizidschäden
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Um Herbizidschäden in Junganlagen zu vermeiden, dürfen Vorauflaufmittel oder Kombinationspräparate, die Vorauflaufwirkstoffe enthalten, 2 bis 3 Jahre vor der Wiederanpflanzung nicht mehr eingesetzt werden.
In Junganlagen dürfen die meisten Herbizide nicht verwendet werden, damit die Gefahr von Schäden an Reben ausgeschlossen ist. Die Hersteller geben in den Gebrauchsanleitungen nähere Hinweise, ab welchem Standjahr das Mittel eingesetzt werden kann. Dabei ist das Pflanzjahr das Jahr, in dem eine Frühjahrspflanzung erfolgt ist und das 1. Standjahr das darauf folgende Jahr.
Mit Kontaktherbiziden benetzte Stocktriebe werden verätzt. Die übrigen, nicht getroffenen Triebe wie der gesamte Rebstock bleiben von Schädigungen ausgenommen. Während bei systemisch wirkenden Herbiziden der gesamte Rebstock Schadsymptome zeigen kann, auch wenn nur Stocktriebe am Stamm getroffen wurden. Die Schadstoffaufnahme durch die Reben kann verringert werden, je schneller die Stocktriebe nach einer Kontamination mit diesen Herbiziden entfernt werden.
Stocktriebe, die mit Vorauflaufmitteln benetzt werden, bleichen je nach Benetzung mehr oder weniger stark aus. Mitunter kann sich das Schadbild am gesamten Rebstock zeigen. Meistens wächst der Schaden nach einigen Wochen wieder aus.
Vorauflaufmittel und systemische Herbizide haben bei Abdrift auf Reben Einfluss auf den Fruchtansatz, wenn die Kontamination im Zeitraum vor bis zur Rebblüte erfolgt und durch warmes, regnerisches Wetter das Wachstum der Reben noch beschleunigt wird. Eine Kontamination der Reben im Spätsommer führt häufig zu einer Einlagerung des Wirkstoffs im alten Holz und dadurch zu Schadsymptomen mit dem Austrieb im Folgejahr.
Weitere Informationen finden Sie hier: Herbizid
Quelle
B. Altmayer, B. Fader, M. Harms, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2010): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 6. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße.