Weinkommissionäre und Weinhändler

Aus Vitipendium
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Weinhandel und Weinkommissionäre tragen erheblich zur Vermarktung von Pfalzwein bei. Ihre Tätigkeit hat eine lange Tradition.

Geschichte

In der nachrömischen Zeit haben zuerst Standesherren, Klöster und geistliche Herrschaften Handel mit Wein betrieben. Bereits 1084 wird Speyer als bedeutender Weinhandelsplatz erwähnt. Ab dem 17. Jahrhundert wechselte der Weinhandel zu den Küfern, Wirten, Apothekern und Weinmaklern, aus denen sich der selbständige pfälzische Weinhandel im heutigen Sinne entwickelte.
Aus dem Jahre 1322 ist bereits eine Urkunde der Weinsticher und Unterkäufer zu Straßburg bekannt. In den kleineren Weinbaugemeinden war ein Gemeindebeamter oft gleichzeitig der Weinsticher. Auch die Weinschreier, die gegen Entgelt Werbung für die Wirte besorgten, zählten ebenso wie die Weinsticher zu den Vorläufern der Weinkommissionäre. Heute nehmen die Weinkommissionäre immer noch die MittlersteIlung zwischen Erzeuger und Vermarkter ein.

Funktion

Heute unterscheidet man zwischen dem Weinhandel im Erzeugergebiet, dem die Erfassung der Ernte und die Verarbeitung einschließlich der Abfüllung obliegt. An der Vermarktung ist zusätzlich der Weinhandel und Weinfachhandel im Verbrauchergebiet beteiligt. Der Weinhandel erfasst Pfalzwein über Kommissionäre vorwiegend von Fasswein verkaufenden Betrieben, aber auch von Erzeugergemeinschaften - Winzergenossenschaften und wirtschaftlichen Vereinen - und selbst vermarktenden Betrieben.
Folgende Stellung am Markt nimmt der Weinhandel ein:

  • Erfassungsanteil an der Pfälzer Ernte insgesamt: 54 %
  • davon durch
    • pfälzischen Weinhandel: ca. 14 %
    • Weinhandel Mosel-Saar-Ruwer: ca. 27 %
    • Weinhandel Rheinhessen: ca. 9 %
    • Weinhandel anderer Gebiete: ca. 4 %


Quellen

Adams, Jakob, Schumann (1997): Weinkompendium. Verein der Absolventen der Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau. Neustadt an der Weinstraße. 210.