Vogelabwehr

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Vogelabwehr

Im Herbst können verschiedene Vogelarten wie Stare, Schwarzamseln, Wacholderdrosseln und Spatzen Fraßschäden an Trauben verursachen. Es gibt folgende Möglichkeiten, Vögel von den Trauben fernzuhalten:

Feldhüter

Ein/e FeldhüterIn mit einem Schreckschussrevolver und Starenschreckschussmunition ist die beste und schonendste Methode der Vogelabwehr. Es wird nur bei Gefahr geschossen, die Anwesenheit übt eine zusätzliche Schreckwirkung aus, eine Gewöhnung wird vermieden. Für den Bezug der Starenschreckmunition ist ein Munitionserwebsschein notwendig. Für den Gebrauch des Revolvers ist ein kleiner Waffenschein Voraussetzung, es gibt aber für Personen ab 18 Jahren örtliche Ausnahmen. Feldhüter benötigen auch einen Sachkundenachweis. Diese Methode ist kostenintensiv.

Akustische Vogelabwehrgeräte

Es werden Schussapparate und phonoakustische Geräte, die über Lautsprecher Geräusche wie z.B. Greifvogelschreie abgeben, eingesetzt. Um eine Gewöhnung zu vermeiden, werden die Geräusche in unterschiedlichen Intervallen erzeugt. Ganz verhindern lässt sich der Gewöhnungseffekt nicht. Problematisch ist die Lärmbelästigung von Anwohnern. Bei Geräten, die mit einem geringeren Abstand als 1000 m zu Dorf- und Wohngebieten eingesetzt werden sollen, ist eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes notwendig. Folgende Maßnahmen sind einzuhalten:

  • Flächendeckende Starenabwehr nur während der Hauptlesezeit
  • Anzahl der Apparate auf unbedingt notwendiges Maß beschränken
  • Sicherheitsabstand zu Wegen einhalten, Mündungen nicht zu Wohngebieten ausrichten
  • Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einhalten, bei abnehmender Tageslänge verlängert sich diese
  • Abstandsrichtwerte zu Wohngebieten und Abstände zu anderen Schussanlagen einhalten

Netze

Das Anbringen von Netzen muss sorgfältig geprüft werden und ist im Allgemeinen nur in der Nähe von Wohngebieten, Waldrändern und Gebüschen gerechtfertigt. Die Maschenweite der blauen Netze sollte höchstens 25 mm x 25 mm betragen, damit die Netze nicht von Kleinvögeln durchdrungen werden können, da sonst die Gefahr des Hängenbleibens besteht. Übergangsweise dürfen noch vorhandene Netze von 30 mm x 30 mm verwendet werden. Die Netze müssen regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf nachgespannt werden. Die Netze sollten vor der Lese aus den Weinbergen entfernt werden. Nachteile sind das Abfallen der Trauben beim Entfernen der Netze, der relativ hohe Arbeitsaufwand und die Gefahr für Vögel und Kleintiere.
Traubenzonenbespannung: Die Seitenbespannung der Traubenzone ist für Tiere die schonendste und beste Bespannungsart und deshalb den anderen Bespannungsarten vorzuziehen. Sie dient auch als Schutz gegen Wespen.
Die Seitenbespannung bis zum Boden muss im unteren Bereich mit Drahtgeflecht als Schutz für Igel und Vögel versehen sein und sollte nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Die Ganzflächenbespannung mit 40 cm Abstand zum Boden als Schutz von Kleinsäuger und Vögel ist für einfliegende Starenschwärme gut geeignet. Die Netze müssen straff und windsicher gespannt sein, es dürfen keine losen Enden runterhängen.

Optische Abwehrmaßnahmen

Vogelscheuchen, Schreckbänder, Alustreifen, an Schnüren aufgehängte CD`s und Drachen sind bei mäßigem bis hohem Starendruck auf Dauer wenig wirksam und werden in der Praxis kaum eingesetzt.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

DLR Rheinland-Pfalz Vogelabwehr[1] am 19.08.20

LWG Veitshöchheim, Weinbauring Franken e.V., WEATHER365 Ltd (19.08.2019): Weinbaufax -> Mitteilung zur Vogelabwehr