Spätlese

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Die Spätlese ist ein für deutsche Weine traditionell eingeführter Gütebegriff, der angeblich bereits um 1775 im Rheingau entstanden ist. Durch verspätetes Eintreffen eines Boten mit der Erlaubnis zum Beginn der Lese, konnte seinerzeit erstmals nur noch faules Lesegut geerntet werden, das jedoch überraschenderweise hervorragende Qualität aufwies (Edelfäule).

Vorgaben

Obwohl Spätlesen auch schon vor dem Weingesetz von 1971 eingeführt waren, wurden doch die gesetzlichen Anforderungen erst darin verbindlich präzisiert. Voraussetzung dazu war früher die späte Lese der Trauben nach Beendigung der Hauptlese für die jeweilige Rebsorte, das heißt der frühestmögliche Spätlesetermin war rebsorten- und jahrgangsbezogen sowie regional unterschiedlich.
Heute müssen lediglich die durch Länderverordnungen vorgeschriebenen Mindest-Mostgewichte der entsprechenden Rebsorte erreicht sein. Das Prädikat Spätlese darf nur dann geführt werden, wenn der konsumfertige Wein bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung die für das Prädikat verlangten Vorbedingungen erfüllt. Eine Anreicherung ist nicht zulässig.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.