Nationaler Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Aus Vitipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes wurde die Verpflichtung gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2009/128/EG zur Aufstellung eines nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Nationaler Aktionsplan) in nationales Recht umgesetzt. Der nationale Aktionsplan stellt eine Weiterentwicklung des so genannten Reduktionsprogramms von 2004 dar.


Neuer Nationaler Aktionsplan

Am 10. April 2013 wurde der neue Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP-PS) von der Bundesregierung verabschiedet. Somit wurde die Verpflichtung nach § 4 PflSchG erfüllt. In die Inhalte wurden Erfahrungen des vorausgehenden NAPs von 2008 aufgenommen. Neu ist, dass der NAP-PS nun neben den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht-landwirtschaftlichen Flächen (z.B. kommunale Anwendungen, Sportplätze, für die Öffentlichkeit bestimmte Flächen wie Parks oder Spielplätze, Gleisanlagen, Industrieanlagen) und im Haus- und Kleingartenbereich umfasst.

Ziel ist es, durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Risiken, die durch die Anwendung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier, und Naturhaushalt entstehen können, weiter zu reduzieren. Ziele, Maßnahmen und Indikatoren des nationalen Aktionsplans sind auf einer eigenen Internetseite zusammengestellt. Die Zielvorgaben des NAP-PS betreffen folgende Bereiche:

  • Pflanzenschutz
  • Anwenderschutz
  • Verbraucherschutz
  • Schutz des Naturhaushalts

Zu wichtigen Maßnahmen des NAP-PS gehören die Forschung im Bereich des integrierten Pflanzenschutzes sowie die Stärkung der amtlichen Pflanzenschutzberatung und die Verbesserung der Aufklärung von Öffentlichkeit und Anwendern von Pflanzenschutzmitteln durch Verbreitung und zur Verfügungstellung von Fachinformationen.

Beteiligte Mitglieder

Bei der Erstellung des NAP-PS waren die Bundesregierung unter Mitwirkung der Länder sowie Berufsverbände und -organisationen beteiligt, die sich mit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen, dem Verbraucherschutz, der Wasserwirtschaft oder dem Umwelt- und Naturschutz befassen.

Die Federführung obliegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das unterstützt wird durch

  • die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
  • das Julius Kühn-Institut (JKI)

Überprüfung

Die Fortschritte des NAP-PS sollen mit Hilfe von Indikatoren überprüft werden. Zu diesen Indikatoren gehören beispielsweise die "Quote der Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen" oder der "Anteil der Betriebe mit Anbau nach kulturpflanzen- oder sektorspezifischen Leitlinien integrierter Pflanzenschutz". Mit Hilfe eines „Deutschen Pflanzenschutzindexes“ (PIX) sollen die Ergebnisse der Indikatoren dargestellt und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Somit können Trends bei Pflanzenschutzintensitäten und Risiken für Verbraucher und Umwelt erkannt und veranschaulicht werden.

Der nationale Aktionsplan wird durch ein Forum begleitet. Das Forum überprüft den Fortschritt des Nationalen Aktionsplans und soll Vorschläge für die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans erarbeiten. Das Forum kommt mindestens einmal im Jahr auf Einladung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen. Zur Mitarbeit aufgerufen sind VertreterInnen der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden, der Länder, der Kommunen, die Universitäten und Hochschulen sowie VertreterInnen der Bundesverbände und -organisationen aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, Haus- und Kleingartenbereich, Garten- und Landschaftsbau, Verbraucherschutz, Umwelt- und Naturschutz, der Handel und die betroffenen Unternehmen.

Der NAP-PS wird alle fünf Jahre überprüft.

Umfassende Informationen zum NAP-PS und der aktuelle Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind auf der Internetseite http://www.nap-pflanzenschutz.de zu finden.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • http://www.nap-pflanzenschutz.de
  • Nationaler Aktionsplan auf Hortipendium
  • B. Altmayer, J. Eichhorn, B. Fader, A. Kortekamp, R. Ipach, U. Ipach, H.-P. Lipps, K.-J. Schirra, B. Ziegler (2013): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 8. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße.