Landabzug

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Als Landabzug werden die anteiligen Flächen bezeichnet, die alle Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens entsprechend dem Wert ihrer alten Grundstücke für die Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in einem Flurbereinigungsgebiet zu erbringen haben. Das Ausmaß des Landabzugs wird wesentlich von der Flurverfassung vor der Flurbereinigung (z. B. vorhandene Wegeerschließung, Entwässerungsbedarf und -anlagen, bewirtschaftungswidrige Geländemodellierung) und dem daraus resultierenden Ausbaubedarf bestimmt.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.