Höchstmenge

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Unter der Höchstmenge (Toleranz) versteht man die maximal zulässige Rückstandsmenge von Stoffen, wie z.B. Pflanzenschutzmittelwirkstoffen oder deren Metaboliten, die in oder auf pflanzlichen oder tierischen Nahrungsmitteln zum Zeitpunkt des In-Verkehr-Bringens oder der Weiterverarbeitung vorhanden sein dürfen.

Bedeutung

Die Höchstmenge wird in mg/kg angegeben, basierend auf dem sogenannten ADI- Wert (acceptable daily intake). Diese Menge kann täglich ein Leben lang aufgenommen werden, ohne dass ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Körpergewichts von 70 kg wird daraus die duldbare Rückstandsmenge berechnet (permissible level). Dieser mit hohen Sicherheitsfaktoren ausgestattete toxikologische Wert ist aber nicht identisch mit der geduldeten Rückstandsmenge (permitted level). Diese basiert auf den bei Einhaltung guter landwirtschaftlicher Praxis unvermeidlichen Rückständen, die in der Regel weit unterhalb der toxikologisch errechneten Werte liegen. Die Höchstmengen werden festgeschrieben in der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV). Im Weinbau wird die zulässige Höchstmenge für Weintrauben (Keltertrauben) festgelegt. Während der Weinbereitung findet nochmals eine starke Abreicherung eventuell vorhandener Rückstände statt.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.