Grenzabstand

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Mindestabstand von Weinbergsanlagen zu öffentlichen oder privaten Nachbargrundstücken ist in Deutschland auf Länderebene gesetzlich geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen dem Grenzabstand zum Nachbarweinberg (parallel der Zeilenrichtung) und zu Wegen oder sonstigen Grenzen. Im ersten Fall hängt der zu wählende Abstand von der Gassenbreite der eigenen Anlage ab und soll beiden Nachbarn die Bewirtschaftung der gemeinsamen Grenzgasse ermöglichen. Der Mindestabstand zu sonstigen Grenzen beträgt 1 m, gerechnet vom äußersten Rebstock oder der äußersten Verankerung der Unterstützungsvorrichtung.

Einzelnachweise

Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.