Fruchtholz

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Als Fruchtholz (= Tragholz) werden einjährige Triebe auf zweijährigem Holz bezeichnet. Solches Holz wird, zur Unterscheidung von wildem Holz, auch als zahmes Holz bezeichnet. Die Knospen dieses zahmen Holzes weisen die höchste Fruchtbarkeit auf. Die Fruchtruten und Ersatzzapfen sind daher beim Rebschnitt vorwiegend aus diesen einjährigen Trieben auf zweijährigem Holz auszuwählen. Zur Erhaltung der Stockform können jedoch im Einzelfall auch wilde Triebe angeschnitten werden, da es dadurch nur zu unbedeutenden Ertragsverlusten kommt.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.