Frost

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Das Absinken der Temperaturen unter den Gefrierpunkt verursacht Frost. Im Frühjahr führt das Absinken der Temperatur zu Spätfrösten (Maifröste). An grünen Trieben kommt es zu Gewebeschäden, starker Frost kann Totalausfälle verursachen. Im Herbst kann Frühfrost zum Absterben der Blätter führen. Eine Zunahme des Mostgewichtes ist nicht mehr möglich und die Holzreife kann beeinträchtigt werden. Sind die Trauben noch nicht genügend reif, erhalten die Weine einen sogenannten Frostton.

Winterfost

Alle an unser Klima angepassten Holzgewächse besitzen eine gewisse Frostfestigkeit, die aber keine unveränderbare, sondern eine variable Größe ist. Bei der Rebe ist sie unter anderem abhängig von der Sorte. So ist zum Beispiel Riesling weniger anfällig als Müller-Thurgau. Außerdem spielen die Holzreife und der Zeitpunkt des Frosteintritts eine Rolle. Die Holzreife wird beeinflusst durch die Vorjahreswitterung, die Höhe des Ertrages, die Nährstoffversorgung, etc. Bei plötzlich eintretendem Frost (Temperatursturz) können bereits -15 ° C zu Schäden führen, während bei kontinuierlicher Abkühlung -20 ° C unbeschadet überstanden werden können.

Frostlage

Als Frostlage bezeichnet man die Lagen, die aufgrund ihrer Topographie häufiger als der Durchschnitt von Frost gefährdet sind. Dies können sowohl Frühfröste (im Spätherbst), als auch Winterfröste oder Spätfröste (Maifröste) sein. Meist befinden sich diese Lagen in Senken, Niederungen oder am Hangfuß, wo der Luftabfluss z. B. durch Bahn-, Straßendämme oder Hecken behindert ist. Frostlagen bedingen gezielte Rebsortenwahl und ggf. später einen erhöhten Bewirtschaftungsaufwand (Ausgleich von Stockausfällen, Frostschutzmaßnahmen).

Schadbilder

Schäden entstehen durch das Absterben der Winteraugen oder des gesamten einjährigen Holzes. Bei Kambiumschäden an den Fruchtruten kann es noch zum Austrieb kommen, die jungen Triebe sterben aber bald ab. Häufig kommt es durch die starken Temperaturschwankungen bei Sonneneinstrahlung zu Schäden am Stamm, bevorzugt an der Südseite des Stockes. Im Extremfall sterben die Reben ab, häufig werden sie aber noch einige Zeit über ein verbliebenes gesundes Stammsegment ernährt. Unter Stresssituationen brechen sie dann in den Folgejahren aber zusammen.

Frostruten

Frostruten werden gelegentlich nach Schädigung von Weinbergen durch Winterfrost zusätzlich zum normalen Anschnittniveau angeschnitten, vor allem dann, wenn die Schadenshöhe nicht exakt feststellbar ist. Nach dem Austreiben werden die Frostruten bei vollständigem Austrieb entfernt, um zur vorgesehenen Anschnittstärke zu gelangen. Bei starken Augenausfällen (20 %) können sie zum Ausgleich verwendet und angebunden werden.

Frostschutzmaßnahmen allgemein

Frostschutzmaßnahmen sollen die Schäden durch Frost, insbesondere Spätfrost (Maifrost), an den jungen Trieben verhindern. Vorbeugend sind indirekt wirkende Maßnahmen, wie die Verbesserung des Kaltluftabflusses durch Unterbrechen von Hecken, die die Kaltluft aufstauen können, oder das Mulchen eines Pflanzenbewuchses vor dem Frosteintritt, da dieser wegen seiner Wasserverdunstung die Frostgefahr vergrößert. Direkte Frostschutzmaßnahmen bei Eintritt von Temperaturen unter dem Gefrierpunkt sind die Frostschutzberegnung und die Beheizung des Geländes. Frostschutz durch Beregnung beruht auf der beim Gefrieren des Wassers an die Umgebung abgegebenen Erstarrungswärme (336 J/g Wasser). Die Beregnung ist nur unter bestimmten Bedingungen (Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit) bis ca -6 ° C erfolgreich einzusetzen. Frostschutzberegnung wird meist nur dort praktiziert, wo die stationäre Beregnungsanlage auch für Sommerberegnung genutzt werden kann. Die Beheizung des Geländes mittels Gas oder Festbrennstoffen ist arbeitsaufwendig und teuer. WB - Maßnahmen nach Frost.PNG

Spätfrostgefahr im Frühjahr

Zusammenhang zwischen dem Auftreten des letzten Frostereignisses in den Monaten März und April sowie des Knospenausbruchs bei Riesling in den Jahren 1992-2014 (eigene Daten bzw. Agrarmeterologie RLP sowie Agroscience RLP)

Die globale Klimaerwärmung hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur von 10,1°C in den 1970er Jahren auf 11,3°C geführt (Standort Neustadt, DLR Rheinpfalz). Daraus resultiert in vielen Jahren eine immer früher ablaufende phänologische Entwicklung der Reben. Der für Spätfrostschäden relevante Knospenaustrieb der Reben lag im langjährigen Mittel (1957 bis 2014) am Standort Neustadt bei der Rebsorte Riesling beim 22. April. Durch einen früheren Austrieb kann sich das Risiko des Auftretens von Spätfrostschäden erhöhen. In den Jahren 1997, 2003 und 2011 war der Austrieb vor den letzten Frostereignissen, daher traten genau in diesen Jahren partiell Frostschäden an den Reben auf. Eine Austriebsverzögerung um einen bestimmten Zeitraum hätte möglicherweise die Schäden verhindern können. Hierzu laufen am DLR Rheinpfalz einige Forschungsarbeiten (Einsatz von Pflanzenölen, Verwendung einer neuen Schnittmethode „Double-Pruning“), bei denen eine Austriebsverzögerung von mehreren Tagen bis zu drei Wochen generiert wurde. Eine Erfolgsquote lässt sich allerdings erst bei einem tatsächlich auftretenden Frostereignis bestimmen, weshalb ein verzögerter Austrieb nicht immer ein Garant zum Schutz vor Spätfrostschäden darstellt.

Direkte Bekämpfungsmöglichkeiten

Im Jahr 2011 verursachten Spätfröste verheerende Schäden in den Weinbergen

Direkte Bekämpfungsmöglichkeiten wie der Einsatz von Helikoptern oder Frostbustern zur Luftverwirbelung, die Installation einer Frostberegnungsanlage bzw. das Aufstellen von Windrädern sind aufwendig und kostspielig. Die Verwendung von Frostkerzen auf der Basis von Paraffinwachs sind aus immissionsschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten und bedürfen bei einem Einsatz einer Anzeige bei der unteren Emissionsschutzbehörde (Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung; gilt für Rheinland-Pfalz) sowie bei der örtlichen Feuerwehr.

Indirekte Maßnahmen

In der Praxis dienen hauptsächlich nur indirekte Maßnahmen zur Schadensvorbeugung. Im Frühjahr hoch gewachsene Begrünungen und Wintereinsaaten sollten vor der Ankündigung von Spätfrösten gemulcht werden. Der Weinbergsboden speichert die Wärme und gibt diese nachts wieder an die bodennahe Luftschicht ab. Eine Bodenbearbeitung bremst den Wärmenachschub des Bodens durch die Luftpolster. Diese sollte in gefährdeten Standorten erst nach den Eisheiligen erfolgen. Die Wärmenachlieferung aus dem Boden hängt auch von der Bodenfeuchte ab. In einem ausgetrockneten Boden sind die Poren luftgefüllt und wirken als Isolationsschicht. Dies führt dazu, dass die Wärmespeicherung als auch der Wärmefluss in tiefere Bodenschichten und an die Bodenoberfläche gestört ist. Es kann über eine Änderung des Erziehungssystems nachgedacht werden. In Minimalschnittanlagen verringert sich aufgrund der hohen Augenanzahl sowie der höher inserierten Triebzone die Spätfrostgefahr. Das Belassen einer zusätzlichen Frostrute wird hier und da durchgeführt, erhöht aber den Arbeitsaufwand. Spätfrostschäden entstehen vornehmlich in Tallagen, Mulden und Senken, da sich hier die nächtliche Kaltluft sammelt. Das Schadensmaß ist vor allem von der Höhenlage und dem Kaltluftabfluss abhängig. Windstille verstärkt die Problematik, da es zu keiner Temperaturumschichtung in der Atmosphäre kommt, so dass sich die Kaltluft am Boden hält. Oft entscheiden nur wenige Zehntel Grad über das Schadensausmaß. Schon immer fand die Spätfrostgefährdung einer Weinbergslage eine große Berücksichtigung, wenn es um die Güte der Lagenbewertung ging.

Literaturverzeichnis

  • Petgen, M. (2015): Spätfrostgefahr im Frühjahr – Welche potentiellen Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es? Abteilung Weinbau und Oenologie, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz, Neustadt an der Weinstraße.
  • Petgen, M. (2015): Praxisnah - Spätfrost: Wie kann man das Risiko verringern? Der Deutsche Weinbau 6: 50
  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.

Einzelnachweise