Abzeilen

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Das Abzeilen ist das Festlegen der Lage der Rebzeilen vor Ort bei einer Weinbergsneuanlage. Die Zeilenrichtung ist in der Regel durch Hangneigung, Wegeverlauf oder Nachbarweinberge vorgegeben. Beim Abzeilen muß jedoch die sich aus der Grundstücksbreite ergebende Gassenbreite endgültig festgelegt werden. Wichtig ist es dazu, die rechtwinklig zum späteren Zeilenverlauf, meist parallel zur Grundstücksgrenze, messbare Grundstücksbreite zu berücksichtigen. Durch Anlegen eines rechten Winkels an die Grundstücksgrenze mit Hilfe eines Bandmaßes nach dem Satz des Pythagoras (ein Dreieck mit Seitenlängen von 3, 4 und 5 m enthält einen rechten Winkel) wird die Breite des Grundstückes ermittelt und durch die gewünschte Gassenbreite geteilt, wodurch man die Rebzeilenanzahl erhält, meist in Form einer Dezimalzahl. Durch Runden wird die Zahl der Rebzeilen festgelegt und die tatsächliche Gassenbreite errechnet (Beispiel: Grundstücksbreite 45,50 m, gewünschte Gassenbreite 1,95 m. 45,50 m : 1,95 m = 23,33; d.h. 23 Zeilen mit exakt 1,98 m Zeilenabstand entsprechen der Vorgabe am besten). Bei nicht rechteckigen Grundstücken werden die Zeilenenden bis zum gesetzlich zulässigen Grenzabstand an den Weg herangeführt. Randgrundstücke mit schräger Längsgrenze werden mit Stichzeilen mit konstantem Zeilenabstand ausgezeilt. Nicht parallel verlaufende Zeilen sind unbedingt zu vermeiden, da sie den Maschineneinsatz enorm behindern.

Einzelnachweise

Literaturverzeichnis

  • Schumann, F. (1998): Weinbaulexikon. Meininger Verlag GmbH, Neustadt an der Weinstraße: 294 Seiten, ISBN 3-87524-131-2.