Ökologischer Weinbau

Aus Vitipendium
Wechseln zu: Navigation, Suche
Artenreiche Begrünung in der Fahrgasse eines organisch-biologisch bewirtschaftenden Weingarten

Lt. Wikipedia: Der Biologische Weinbau (=Organisch-biologischer Weinbau, Ökologischer Weinbau, Biologisch-organischer Weinbau) und Biologisch-dynamischer Weinbau sind weinbauliche Produktionsformen zur Herstellung von Trauben und Wein auf der Grundlage möglichst naturschonender Pflegemaßnahmen (Bodenpflege, Düngung, Pflanzenschutz) unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Ökologie und des Umweltschutzes.
Das Produkt dieser Anbaumethoden wird als Wein aus Trauben aus biologischem bzw. ökologischem Anbau bezeichnet. Die Anbauregelungen bezogen sich früher weitgehend nur auf die Traubenproduktion, heute auch auf die Weinbehandlung. Ab der Ernte 2012 ist die Bezeichnung „BIO-Wein“ bzw. „Öko-Wein“, verpflichtend mit dem EU Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle, zugelassen.

Verordnungen

Mit der EG-Öko-Basisverordnung (EG) 834/2007 des Rates der europäischen Gemeinschaften vom 28.06.2007 und den Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 889/2008 vom 05.09.2008 und (EG) Nr. 1235/2008 vom 08.12.2008 wurden für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Rahmenvorschriften zur Erzeugung und Kennzeichnung von Produkten des ökologischen Landbaus, für die Kontrolle dieser Vorschriften und die Einfuhren aus Drittländern erlassen. Für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse ist der Bio-/Öko-Begriff somit gesetzlich geschützt. Die Richtlinien ökologischer Anbauverbände gehen über diese Vorschriften hinaus (z. B. ECO-VIN, Bioland, Naturland oder Demeter).

Grundlagen

Grundsätzlich sollen alle weinbaulichen Maßnahmen zum Aufbau der Widerstandskraft der Rebe dienen. Grundlage stellt ein gesunder, intakter Boden dar, der durch Bodenbegrünung und organische Düngung erhalten werden soll. Hinzu kommen eine geeignete Sortenwahl, die Erziehungsform, kulturtechnische Maßnahmen und der Anschnitt.
Der Einsatz von Herbiziden, chemisch-synthetischen Insektiziden, Akariziden, Nematiziden und organischen Fungiziden ist verboten.
Der ökologische Pflanzenschutz erfordert ein vorausschauendes Denken. Da die erlaubten Mittel meist keine kurative Wirkung zeigen, muss vorbeugend und rechtzeitig appliziert werden. Dies bedingt, dass die Biologie und die Infektionsbedingungen der Schaderreger bekannt sind.
Folgende Pflanzenschutzmaßnahmen sind im ökologischen Weinbau möglich:

  • Verwendung von pflanzlichen Hemmstoffen
  • Anwendung von Mikroorganismen (z.B. Bacillus thuringiensis)
  • mineralische Komponenten: Kieselsäure, schwefelsaure Tonerde
  • repellent wirkende pflanzliche oder tierische Duftstoffe (z. B. Aminosol PS)
  • Einsatz und Förderung von Nützlingen (Raubmilben)
  • Pheromone (Verwirrmethode beim Traubenwickler)
  • Netzschwefel, Rapsöle und Kupferpräparate


Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel

Die im ökologischen Weinbau eingesetzten Schwefel-, Kupfer-, Rapsöl- und B.t.-Präparate sind Pflanzenschutzmittel. Sie müssen daher sowohl eine nationale Zulassung besitzen als auch in der EG-Verordnung 889/2008 im Anhang II gelistet sein.
Viele der im ökologischen Weinbau verwendeten Präparate zählen nicht zu den Pflanzenschutz- sondern zu den Pflanzenstärkungsmitteln.

Die Produktgruppe der Pflanzenstärkungsmittel wurde im Zuge der Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes neu definiert. Gemäß § 2 Nr. 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) gelten als Pflanzenstärkungsmittel nun:

Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen.

Mittel, bei denen die Versorgung der Pflanzen mit Nähr- und Spurenstoffen und die Anregung des Wachstums im Vordergrund stehen, sind eher als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe einzuordnen. Diese Produktgruppen unterliegen dem Düngemittelrecht.

Das Inverkehrbringen von Pflanzenstärkungsmitteln ist in § 45 Pflanzenschutzgesetz geregelt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung dürfen Pflanzenstärkungsmittel keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser sowie keine sonstigen nicht vertretbaren Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt haben.
  • Das Inverkehrbringen muss zuvor beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden.
  • Pflanzenstärkungsmittel müssen entsprechend den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes gekennzeichnet sein. Unter Umständen kann das Gefahrstoffrecht zusätzliche Kennzeichnungen verlangen.

Das BVL kann das Inverkehrbringen untersagen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Produkt nicht die Definition eines Pflanzenstärkungsmittels erfüllt oder schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser oder den Naturhaushalt hat.

Weitere Hinweise zu den Rechtsgrundlagen und zum Mitteilungsverfahren sind im Internet des BVL abrufbar: https://www.bvl.bund.de/pstm.

Pflanzenstärkungsmittel müssen nicht in der EG-Öko-Verordnung aufgeführt sein. Sie dürfen aber angewandt werden, wenn sie in die Liste des BVL aufgenommen worden sind. Unabhängig davon können die Richtlinien der Öko-Anbauverbände bestimmte Pflanzenstärkungsmittel vom Einsatz ausschließen oder deren Anwendung einschränken.

Bei der Listung werden Pflanzenstärkungsmittel nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die aktuelle Liste kann abgerufen werden unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PflStM_liste.pdf

Umstellung

Nach der EG-Öko-Verordnung beginnt die Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung mit der Anmeldung bei einer Öko-Kontrollstelle. Der Umstellungszeitraum beträgt bei mehrjährigen Kulturen wie den Reben 36 Monate vor der ersten Ernte, die als Ökoware vermarktet werden soll.

Einzelnachweise


Literaturverzeichnis

  • Dr. Bernd Altmayer, Dr. Joachim Eder, Dr. Josef Eichhorn, Beate Fader, Dr. Claudia Huth, Daniela Kameke, Dr. Andreas Kortekamp, Roland Ipach, Dr. Ulrike Ipach, Hans-Peter Lipps, Siegfried Reiners, Dr. Karl-Josef Schirra, Joachim Schmidt, Dr. Christine Tisch, Dr. Ruth Walter (2020): Sachkunde im Pflanzenschutz (Weinbau). 10. überarbeitete Auflage. Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, Abteilung Phytomedizin. Neustadt an der Weinstraße.